Nun, ich möchte in diesem Anhang nochmal unterschiedliche Aspekte aufgreifen.
Und da fange ich mal mit dem Prozessbegriff selbst nochmal an.
Ich sagte ja eingangs, dass der Begriff ursprünglichen Rechtsbegriff letztendlich ist.
Wenn man sich das genauer anschaut, Prozess bedeutet ein streitiges Verfahren.
Vorgerecht mit dem Ziel, den Streit durch eine verbindliche Entscheidung zu klären.
Und in der Tat können wir hingehen, wenn wir uns diese Erläuterung hier anschauen
und unterschiedliche Begrifflichkeiten, die dort drinstehen, tatsächlich direkt auch auf Prozesse übertragen,
die im informatischen Kontext eine Rolle spielen.
Also eine Analogie in Informatik und insbesondere zu bestimmten Betriebsdehnen, Konzepten ist hier durchgegeben.
Wenn wir einfach jetzt mal diese Definition hier aus dem Rechtsbegriff deuten.
Der Streit ist eben die Rivalität bei der Anspruchnahme von Betriebsmitteln.
Da streiten sich Prozesse tatsächlich darum.
Sie befinden sich in Konkurrenz zueinander, gerade um sowas wie die wiederverwendbaren,
insbesondere unteilbaren Betriebsmittel belegen zu können, wo klar ist, dass denn diese Zuteilung von Betriebsmitteln
nur in einer bestimmten Reihenfolge, also kontrolliert, dann letztendlich geschehen kann.
Da haben wir eine Rivalität, die insbesondere bei gleichzeitig Prozessen existiert
und die halt entsprechend koordiniert gelöst werden muss.
Daher haben wir Verfahren, nämlich Vorgehensweisen, um eine planmäßige Problemlösung letztendlich herbeizuführen.
Eine Strategie oder eine Methode, die es ermöglicht,
denn praktisch solche Betriebsmittel, die eigentlich zugleich belegt oder angefordert werden,
aber immer nur nacheinander belegt werden können, diese Betriebsmittel auch an Prozessen entsprechend zuzuteilen.
Das ist ein bestimmtes Verfahren.
Bei uns wäre es eine entsprechende Strategie, die man verfolgen kann.
Eine Einplanungsstrategie, um den Prozessor praktisch nach und nach mit Prozessen belasten zu können oder einlasten zu können.
Das Gericht hier in dem Fall, was dann sozusagen die Entscheidung letztendlich trifft, ist zum Beispiel der Scheduler.
Also da, wo die Funktion der Einplanung typischerweise verankert ist,
rein technisch gesehen als Komponente innerhalb eines Betriebssystems.
Der Scheduler, der das Scheduling durchführt,
wo die Koordinierungsmaßnahmen für die Zuteilungsbetriebsmittel prozessor stattfindet.
Aber eben auch eigentlich jeder Form von Synchronisationspunkt in einem nicht sequenziellen Programm.
Dort, wo Prozesse an diesen Stellen synchronisiert werden müssen,
aufeinander synchronisiert werden müssen und damit eben auch in zeitlicher Ablauf eine bestimmte Reihenfolge dieser Prozesse definiert wird,
sodass nachher eine koordinierte Ausführung von diesem Programmabschnitt, an dem man sich da gerade befindet, denn sichergestellt ist.
Naja, und eine spannende Frage ist dann eigentlich auch immer, wie verbindlich sind denn diese Entscheidungen, die da halt der Scheduler denn letztendlich trifft?
Die Einplanungszusagen, die der vielleicht macht oder die der Algorithmus, der Einplanungsalgorithmus macht,
kann man denn sagen, dass die wirklich 100 Prozent gelten, können die alle eingehalten werden, diese Eigenschaften?
Ist es verlässlich, diese Einplanung, die man da durchführt?
Das hängt jetzt davon ab, was man eigentlich für ein Rechensystem wirklich baut und welche Art von Einplattungsalgorithmus man da denn konkret umgesetzt hat.
Ich habe ja schon darauf hingewiesen, dass es durchaus schwierig ist, wenn man so etwas wie Interferenzen hat, Hintergrundrauschen im System,
wo denn so zeitliche Störungen eben auftreten können, die natürlich Prozessabläufe beeinflussen und damit eben auch einen Einfluss haben auf so eine Einplanungsstrategie
und damit durchaus so ja negative Auswirkungen haben können, letztendlich gewisse Ablaufpläne, die nach einem guten Vorsatz halt erstellt worden sind,
eben nachher zunichte gemacht werden können, wenn einfach die Störungen in so einem Rechensystem zu stark werden.
Typischerweise sind die Probleme, die wir nicht nur vor dem Gericht im realen Leben halt haben, häufig ziemlich komplex auch innerhalb eines Betriebssystems.
Wenn es denn darum geht, Prozess-Scettling zu betrachten, dann haben wir hier eine hierarchische Gerichtsbarkeit.
Typischerweise, wir reden von mehr als einem Scheduler, wir reden von einer Scheduling-Hierarchie, die hier häufig realisiert ist,
bei zumindest komplexen Betriebssystemen, das werden wir später denn nochmal aufgreifen, wenn es so weit ist,
aber auch hier passt es letztendlich zu dieser, sagen wir mal, hierarchischen Gerichtsbarkeit, den ganz gut, dieser Begriff, den wir halt haben.
Wovon wir ein bisschen vorsichtig sein müssen, ist von einem gewissen Verfahrensabschnitt zu sprechen, womit man beim Gerichtswesen eine Instanz denn eigentlich impliziert.
Das ist eine ungeschickte Übersetzung in die Informatik eigentlich, der Begriff Instanz, der nämlich nicht aus dem Gerichtswesen,
sondern von der englischen Übersetzung ins deutsche Instanz her resultiert und man damit vielleicht eher im deutschsprachigen Sinne einen Verfahrensabschnitt bezeichnet,
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
00:30:41 Min
Aufnahmedatum
2020-05-27
Hochgeladen am
2020-05-27 16:26:34
Sprache
de-DE